ARBEITSRECHT | > | |
Ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die beste Voraussetzung für Motivation und Zufriedenheit im Unternehmen. Es kann auch zu Streitigkeiten kommen, bei denen es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt oder sich eine Partei ungerecht behandelt fühlt. Bei einer Abmahnung, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder wenn es Streit über die Höhe der Abfindung gibt, benötigen Sie fundierte rechtliche Beratung und gegebenenfalls anwaltliche Vertretung. Sprechen Sie mit mir und lassen Sie uns gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung finden. |
ERBRECHT | > | |
Der Tod ist etwas, worüber Wenige gern sprechen. Besteht jedoch ein Anspruch aus einem Testament, einer Erbfolge, einem Vermächtnis oder einer Zuwendung, berate ich Sie gerne und setze Ihre Ansprüche durch. Menschlich und rücksichtsvoll. Möchten Sie selbst eine Schenkung vollziehen? Wollen Sie zu Lebzeiten klären, wie Sie Ihre Besitztümer, Ihr Vermögen und Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, aufteilen? Haben Sie vor, nur Ihren Ehepartner als alleinigen Erben einzusetzen (Berliner Testament) oder Ihre Familie, Freunde oder einen Verein zu bedenken? Vielleicht möchten Sie mehr über eine Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung wissen. Sprechen Sie mit mir. Als Experte kann ich Ihnen zu diesen Themen Auskunft geben und Sie im Fall der Fälle kompetent beraten. |
IMMOBILIEN- UND GRUNDSTÜCKSRECHT | > | |
Sie wollen ein Haus bauen, ein Grundstück bzw. eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Sie wissen aber nicht, welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür einzuhalten sind und was Sie im Einzelnen beachten müssen. Zudem werden Sie mit Begriffen wie Auflassungsvormerkung, Grundschuld, Vorkaufsrecht, Belastungsvollmacht, Kaufpreisfälligkeit oder Nutzen- und Lastenübergang konfrontiert, wissen jedoch nicht, was das bedeutet. Ich berate Sie gern. Denn der An- oder Verkauf sowie der Bau von Immobilien erfordert neben dem juristischen Wissen gute Kenntnisse des Immobilienmarktes. |
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT | > | |
Ganz gleich, ob Sie zur Miete wohnen, Wohneigentum besitzen oder verwalten; alle Seiten müssen sich mit den gleichen Themen auseinander setzen: Mietvertrag Modernisierungsankündigung Mieterhöhung Mietminderung Mängelbeseitigung Kündigung und Kündigungsfristen Räumung Als Eigentümer eines Mietobjektes können Sie in die Situation kommen, dass auf Versammlungen Beschlüsse und Entscheidungen getroffen werden, denen Sie nicht zustimmen. Welche Rechte stehen Ihnen hier zu? Was genau müssen Sie tun, um einen WEG-Beschluss anzufechten? Diese und andere Fragen zu allen Themen des Mietrechts und Wohnungseigentums-recht beantworte ich Ihnen umfänglich und vertrete Sie bei Bedarf. |
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- UND STRAFRECHT IM STRASSENVERKEHR | > | |
Schnell passiert es, dass man einen kleinen Moment unachtsam ist und schneller fährt als erlaubt – weil man es eilig hat, die Ampelphase noch erwischen will oder ein Schild übersieht. Das kann bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich ein Verwarnungsgeld zur Folge haben, in vielen Fällen jedoch auch einen Bußgeldbescheid und entsprechende Punkte im Verkehrszentralregister. Fahren Sie beispielsweise bei Rot über die Ampel, kann es passieren, dass Ihnen zusätzlich noch ein Fahrverbot auferlegt wird. Nicht immer sind Verkehrsdelikte nur Ordnungswidrigkeiten. Sind Sie der Unfallverursacher und fliehen vom Tatort, begehen Sie Unfallflucht und damit eine Straftat. Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht bei Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogen, soweit sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch müssen Sie in diesen Fällen damit rechnen, dass Sie nach Abschluss des Strafverfahrens noch eine MPU machen müssen. Doch oft ist es nicht so, wie es zu sein scheint. Das wissen wir Anwälte nur zu gut. Daher ist es an diesem Punkt entscheidend, wovon die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ausgeht, welche harten und weichen Fakten sie kennt und welche Beweise ihr vorliegen. Davon hängt es ab, wie das Ermittlungs- oder Strafverfahren für Sie ausgeht. Wichtig dabei ist, dass Sie sofort nach dem ersten Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu mir kommen und bis dahin keine Aussage gegenüber den genannten Stellen machen. |
STRAFRECHT | > | |
Ihr Verhalten bzw. Ihr Handeln wird als Straftat bewertet und Sie verstehen nicht warum oder fühlen sich zu Unrecht beschuldigt. Denn Sie sind der Meinung, dass weder Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen oder elementare Werte des Gemeinschaftslebens durch ihre Schuld in Gefahr geraten sind und möchten, dass Ihre Unschuld bewiesen wird. Unter Umständen sind Sie mit der Art und Umfang Ihrer Strafe nicht einverstanden. Ob unschuldig oder zu hart bestraft – ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und juristischen Expertise zur Seite. |
VERKEHRSRECHT | > | |
Bei einem Unfall übernehme ich die Schadenabwicklung und verhandle Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie. Es kann auch vorkommen, dass Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall haben, es keine Zeugen gibt und der Unfallgegner das Gegenteil Ihrer Darstellung behauptet. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich stehe Ihnen hier zur Seite, kläre den Tatbestand und vertrete Ihr Recht. |
Ich freue mich, wenn ich Sie zukünftig auf einem der Rechtsgebiete vertreten darf. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung bzw. Vertretung sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine ehrliche und offene Kommunikation. Lassen Sie sich von mir beraten, vertreten und zu Ihrem Recht verhelfen.